Hausinstallationskontrolle – Sicherheit für Ihr Zuhause
In der Schweiz regelt die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) die Sicherheit der elektrischen Anlagen und legt fest, wie und in welchem Umfang regelmässige Hausinstallationskontrollen durchgeführt werden müssen, um Gefahren zu vermeiden.
Periodische Kontrolle
Als Eigentümer einer Anlage werden Sie von uns periodisch aufgefordert, einen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Je nach Nutzung beträgt diese Periode 1, 3, 5 oder 10 Jahre und im Wohnungsbau 20 Jahre.
Um den Sicherheitsnachweis zu erbringen, müssen Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen, welche die Kontrolle durchführt, etwaige Mängel feststellt und nach deren Behebung durch einen Elektroinstallateur den Sicherheitsnachweis ausstellt.
Das Original des Sicherheitsnachweises bleibt bei Ihnen, während uns eine Kopie davon übermittelt werden muss.
Schluss/Abnahmekontrolle
Nach Abschluss jeder Elektroinstallation prüft der Unternehmer die Funktionalität und Sicherheit der Installation und stellt einen Sicherheitsnachweis aus.
Bei Elektroinstallationen, deren Kontrollintervall weniger als 20 Jahre beträgt – wie zum Beispiel in Büros, Läden, Werkstätten usw. – sind Sie als Eigentümer verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach der Übernahme der Elektroinstallationen eine Abnahmekontrolle durchführen zu lassen. Hierfür können Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen.
Das Original des Sicherheitsnachweises bleibt bei Ihnen, während uns eine Kopie davon übermittelt werden muss.
Häufige gestellte Fragen
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Wo ist die Kontrollpflicht festgelegt?
Zur Verhütung von Unfällen und Sachschäden schreibt der Gesetzgeber in der Niederspannungs- Installationsverordnung (NIV) die Prüfung von elektrischen Installationen nach deren Erstellung und danach in periodischen Abständen vor.
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Wer ist für die Sicherheit verantwortlich?
Der Eigentümer einer elektrischen Installation ist für deren Sicherheit verantwortlich und muss diese Sicherheit anhand eines gültigen Sicherheitsnachweises (SiNa) jederzeit belegen können. Nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode (nach 1, 3, 5, 10 oder 20 Jahren) ist der SiNa mit einer Installationskontrolle zu erneuern.
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Wer sagt, wann eine Installationskontrolle fällig ist?
Die EVA als Netzbetreiberin, an dem Ihre Installation angeschlossen ist, überwacht die Fälligkeitstermine. Sie macht den Eigentümer der Installation rechtzeitig auf die Fälligkeit einer Installationskontrolle aufmerksam und räumt ihm eine Frist zur Erledigung ein. Wenn nach 6 Monaten und zweimaliger Mahnung der erforderliche SiNa nicht bei ihr eintrifft, ist die Netzbetreiberin verpflichtet, die Durchsetzung der Kontrolle dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) zu übergeben.
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Wer führt die Installationskontrolle durch?
Der Eigentümer kann eine kontrollberechtigte Unternehmung Elektrokontrolleur seiner freien Wahl mit einer Installationskontrolle beauftragen. Als Einschränkung gilt: Unternehmen, die an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt waren, dürfen nicht mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden (NIV Art. 31). Die beauftragte Unternehmung muss zudem im Besitz einer gültigen Kontrollbewilligung des ESTI sein (NIV Art. 26 und 27). Ein aktuelles Verzeichnis der kontrollberechtigten Unternehmen finden Sie hier.
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Wie läuft eine Installationskontrolle ab?
Die kontrollberechtigte Unternehmung vereinbart mit dem Eigentümer einen Termin und führt die Kontrolle durch. Wenn die Installation keine Mängel aufweist, erhält der Eigentümer den geforderten SiNa. Weist die Installation Mängel auf, erhält der Eigentümer eine Mängelliste und eine Frist für die Mängelbehebung. Der SiNa wird erst nach vollzogener Mängelbehebung ausgestellt.
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Wer behebt die Installationsmängel?
Der Eigentümer übergibt das Doppel der Mängelliste einer Elektroinstallationsfirma seiner Wahl und beauftragt diese mit der Mängelbehebung. Diese bestätigt die Sicherheit der Installation mit Unterschrift auf der Mängelliste und sendet diese an die kontrollberechtigte Unternehmung zum Ausstellen des SiNa. Zu beachten gilt, dass die Mängelbehebung innerhalb der gesetzten Frist zur Einreichung des SiNa erledigt sein muss.
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Wer bezahlt den Aufwand für die Installationskontrolle?
Der Eigentümer erhält von derjenigen Unternehmung, die er mit der Installationskontrolle beauftragt, den entsprechenden Aufwand in Rechnung gestellt. Eine allfällige Mängelbehebung wird zusätzlich von der Elektroinstallationsfirma in Rechnung gestellt.
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Was ist nach der Installationskontrolle zu tun?
Der Eigentümer bewahrt den neuen Sicherheitsnachweis bis zur nächsten fälligen Kontrolle oder bis zum Zeitpunkt von Veränderungen/Ergänzungen an der Installation auf. Eine Kopie dieses Nachweises stellt er (oder die Kontrollfirma) als Bestätigung der durchgeführten Kontrolle der EVA zu.
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Wo erhalte ich Auskunft bei weiteren Fragen?
Fragen zum Thema Installationskontrolle wird Ihnen Frau Petra Bommer gerne beantworten.Tel. 055 451 01 60 oder
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Was ist zu tun, wenn die gesetzte Frist für die Einreichung des Sicherheitsnachweises nicht ausreicht?
Sollte die gesetzte Frist nicht ausreichen, kann einmalig eine Fristerstreckung von max. 3 Monaten bei der EVA beantragt werden.
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Wann muss bei Handänderung einer Liegenschaft eine Sicherheitskontrolle durchgeführt werden?
Wenn die letzte periodische Kontrolle länger als 5 Jahre (Kontrolldatum) zurück liegt. Massgebend ist das Kontrolldatum auf dem Sicherheitsnachweis (SiNa).
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Wer ist für die Durchführung der Sicherheitskontrolle bei einer Handänderung verantwortlich?
Die NIV besagen, dass die Liegenschaftseigentümerin für die Durchführung der Sicherheitskontrolle verantwortlich ist. Ob es sich dabei um den alten oder den neuen Eigentümer handelt ist nicht präzisiert. Wir empfehlen ihnen, sich gegenseitig zu einigen und die Zuständigkeit vertraglich festzulegen.
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Was muss bei Handänderung alles kontrolliert werden?
Die gesamte elektrische Installation wird gemäss den allgemeinen Vorgaben auf die elektrische Sicherheit hin kontrolliert. Der Ablauf entspricht genau derjenigen einen periodischen Installationskontrolle.
