PVA & HKN – Effiziente Energie und klare Herkunft
Der höchste Ertrag für Besitzer von Photovoltaikanlagen wird durch den sogenannten Eigenverbrauch erzielt. Das bedeutet, dass der Strom, der auf Ihrem Dach oder an Ihrer Fassade produziert wird, direkt vor Ort genutzt wird. Dadurch erhalten die Produzenten günstigen Strom, während sie weiterhin an das EVA-Stromnetz angeschlossen bleiben.
Die überschüssige Energie nehmen wir ab. Für die Einspeisung in unser Netz erhalten Sie eine Vergütung.
Rückliefertarife 2025
Der Rückliefertarif setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme der physischen Stromlieferung (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zu der physischen Stromlieferung die Herkunftsnachweise an die EVA verkauft, erfolgt eine separate Vergütung für diese.
| Basisvergütung exkl. MwSt Rp./kWh |
HKN- Vergütung exkl. MwSt Rp./kWh |
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| Wintertarif | 20.34 | 2.00 |
Detaillierte Informationen Q1 und Q4
Detaillierte Informationen Q2 und Q3
Rückliefertarife ab 2026
Referenzmarktpreis
Ab 2026 wird Ihre eingespeiste Energie quartalsweise zum offiziellen Referenzmarktpreis des Bundes vergütet. Dieser basiert auf dem durchschnittlichen Day-Ahead-Strompreis an der Schweizer Strombörse (Swissix), gewichtet nach dem tatsächlichen Einspeiseprofil von Photovoltaikanlagen.
Das bedeutet für Sie:
- Die Referenzpreise werden jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Quartalsende veröffentlicht.
- Die Abrechnung erfolgt jeweils Mitte April, Juli, Oktober und Januar.
Minimalvergütung für kleinere PV-Anlagen
Um bei tiefen Marktpreisen Planungssicherheit zu bieten, gelten ab 2026 Mindestvergütungen für Anlagen bis 150 kW:
- Anlagen bis 30 kW:
6 Rp./kWh - Anlagen von 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch:
Formel: 180 ÷ Anlagengrösse in kW = Rp./kWh
Beispiel: 60 kW Anlage = 3 Rp./kWh
Die Minimalvergütung greift nur, wenn der Referenzpreis darunter liegt
Häufige Fragen zu den Herkunftsnachweisen
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Wie erhalte ich eine HKN-Vergütung?
Um von der HKN-Vergütung zu profitieren, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Produktionsanlage muss im System der Pronovo AG registriert und zertifiziert sein
- Nach der Zertifizierung der Produktionsanlage können Sie den Verkauf der HKN an EVA beantragen. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail von Pronovo mit Informationen zu dem vorab angelegten HKN-Dauerauftrag. Bestätigen Sie diesen Dauerauftrag, indem Sie auf den Aktivierungslink in der E-Mail klicken.
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Wie kann ich meine Anlage beglaubigen lassen?
Die Beglaubigung Ihrer Anlage können Sie im Kundenportal von Pronovo beantragen. Eine Beglaubigung muss durch einen akkreditierten Auditor durchgeführt werden.
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Was sind Herkunftsnachweise?
Für jede Kilowattstunde Strom, die erzeugt wird, wird ein Herkunftsnachweis ausgestellt. Der HKN ist vom physischen Stromfluss entkoppelt und wird losgelöst als eigenständiges Zertifikat gehandelt. Der HKN dient somit als rein buchhalterische Grösse, die aufzeigt, wie sich die Stromproduktion der Schweiz zusammensetzt.
Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) besteht darin, den Endverbrauchern sowie den Kunden Transparenz zu bieten. Bei der Stromproduktion werden HKN erstellt, die später zur Stromkennzeichnung für die Endverbraucher verwendet werden. Darüber hinaus erhält Strom aus erneuerbaren Energien durch den HKN einen zusätzlichen Wert, der die Produzenten für die höheren Produktionskosten entschädigt.
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Kann jeder die HKN an EVA verkaufen?
Die Elektrizitätsversorgung Altendorf AG erwirbt die HKN ausschließlich von Produzenten im EVA-Netzgebiet, deren physikalische Stromlieferung an die EVA erfolgt und deren Stromerzeugung auf erneuerbaren Energien basiert. Kleinstanlagen mit weniger als 2 kWp bzw. 2 kVA können nicht im HKN-System von Pronovo registriert werden, weshalb für diese Anlagen auch keine HKN-Vergütung ausgezahlt wird.
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Wie lange bin ich an die EVA gebunden?
Kunden haben ein jährliches Wahlrecht, ob sie den HKN an die Elektrizitätsversorgung Altendorf AG abtreten oder selbst vermarkten wollen. Will der Kunde vom Wahlrecht Gebrauch machen und den Abnehmer der HKN wechseln, so hat er dies bis Ende des gültigen Kalenderjahrs der Elektrizitätsversorgung Altendorf AG schriftlich mitzuteilen.
